Schutzmaßnahmen nach den Sommerferien

Leitsatz: „Unveränderte Regeln bei unveränderter Infektionslage“

  • Auch nach den Sommerferien bleibt es bei der Gliederung der Schul-Corona-Verordnung in Basismaßnahmen, „Hotspotregeln“ und sonstige Regelungen.
  • Änderungen erfolgen nur, wenn diese aus epidemiologischen Gründen notwendig und aus infektionsrechtlichen Gründen möglich sind.

Vorgehensweise:

 kein „Hotspot“„Hotspot“
Maskenpflichtkeinebesteht in der Schule  (aber nicht am Platz)
Testverhaltenanlassbezogene Testpflicht2-mal wöchentlich Tests ohne AnlassSchüler- und Fahrausweis gilt als Testnachweis außerhalb der Schule  
Reiserückkehrer- bescheinigungkeinekeine
definierte Gruppenkeinekeine
  • Die Schul-Corona-Verordnung sieht keine Testpflicht für die Ferien vor.
  • In der letzten Unterrichtswoche erhält jede/r SuS 10 Selbsttests mit in die Ferien, um größtmögliche Sicherheit vor, während und nach Reisen zu gewährleisten.
  • Besuchen die SuS den Ferienhort, werden sie dort mit Selbsttests versorgt, wenn es notwendig sein sollte.

Die Schulleitung

Information für die Schulanfänger

Sehr geehrte Eltern,
der Elternabend für die neuen 1. Klassen findet am Montag, den 13. Juni 2022 um 18.30 Uhr in unserer Pausenhalle statt. Den „Tag der offenen Tür“ führen wir am Donnerstag, den 16. Juni 2022 in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr durch.

Herzliche Grüße
Die Schulleitung

Fußballturnier der 4. Klassen

Am 02.05.2022 trafen sich die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 zum Schulfußballturnier in der Turnhalle. Insgesamt 4 Mannschaften kämpften dabei um Tore und Pokale, jeder spielte fair und mit Spaß am Fußball. Den Gesamtsieg erreichte die Klasse 4a2. Als beste Spielerinnen wurden Tala Masri und Amelie Pritcin ausgezeichnet, der Titel des besten Spielers ging an Nils Fischer.

Herr Neumann

Information zur Test- und Maskenpflicht – 28.04.2022

Auf Grundlage der 1. Änderungsverordnung zur 6. Schul-Corona-Verordnung gelten ab sofort folgende Hinweise:

1. Maskenpflicht

Zurzeit besteht keine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Schule.

2. Testpflicht

Es wird von der regelmäßigen anlasslosen Testpflicht zu einer anlassbezogenen Testpflicht in die Häuslichkeit gewechselt.

Unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus muss sich niemand mehr regelmäßig ohne Symptome testen.

Nur bei auftretenden Symptomen findet die Testung ausschließlich in der Häuslichkeit oder in offiziellen Testzentren statt.

Eine Testung in der Schule kann bei plötzlich auftretenden Symptomen während des Schultages erfolgen.

Werden Tests für die Häuslichkeit benötigt, wenden sich die Eltern an die Klassenleiter.

Die Schulleitung

Morizanermahl

Unsere Klasse 4d war am Dienstag (29.03.2022) zum Morizanermahl im Restaurant „Kleines Meer“. Dort haben wir gelernt, wie man sich im Restaurant richtig benimmt und was man beachten sollte. Nach dem Kniggekurs teilten wir uns in 2 Gruppen ein. Wir lernten, wie man den Tisch richtig eindeckt, übten Servietten falten und mixten uns einen Cocktail. War der lecker!
Dann gab es ein 3-Gänge-Menü, das allen schmeckte.
Zum Abschluss bekam jeder den Morizanerlöffel.
Alle waren sich einig, das war ein richtig toller Tag.

Frau Schwarz und Sidney, Klasse 4d

Welcome-Klasse

Seit dieser Woche lernen an unserer Schule 14 Jungen und Mädchen aus der Ukraine. Diese Kinder gehen in die sogenannte Welcome-Klasse, die von unserer Lehrerin Frau Kaschapowa betreut wird. Bis zum Sommer lernen sie alle zusammen. Später, wenn sie besser deutsch sprechen und verstehen, gehen sie in unsere Regelklassen. Momentan haben die Mädchen und Jungen täglich 3 Stunden Deutsch (Konversation, Lesen, Schreiben), aber auch Mathe, Sport, Musik, Kunst, Werken etc.
Unsere neuen Mitschüler wurden herzlich aufgenommen und auf unserer Schulversammlung am 31. März noch einmal persönlich begrüßt. Jedes Kind erhielt zudem eine kleine Schultüte.

Schulbibliothek

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die Mitglieder des Fördervereins der Grundschule Am Papenberg, wenden uns heute mit
einer Bitte an Sie. Unser Ziel ist es, eine Bibliothek für unsere 350 Schülerinnen und Schüler
einzurichten. Es soll ein Ort sein, an dem sich die Kinder wohlfühlen, der zum Lesen und
Lernen einlädt und eine Erweiterung des Unterrichtsangebots ermöglicht. Darüber hinaus
kann eine Schulbibliothek die Neugier auf Bücher wecken, Lesefreude erhalten und Werte
vermitteln. Dafür benötigen wir finanzielle Zuwendungen sowie Bücherspenden.
Gerne stellen die Kinder Ihnen unser Projekt in einem kurzen Video vor.

Folgen Sie hierfür einfach unserem Link:

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung.
Senden Sie Geldspenden bitte an:

Förderverein der Grundschule Am Papenberg
Müritz-Sparkasse
DE86 1505 0100 1714 0011 44
Verwendungszweck: Schulbibliothek

Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.

Mit freundlichen Grüßen
U. Roddeck
Vereinsvorsitzende

Merkblatt für Kontaktpersonen

Sie sind eine enge Kontaktperson eines COVID-19-Falls und sind vollständig geimpft bzw. genesen.

  • Als enge Kontaktperson gilt:
  • Kontakt ab 2 Tage vor bis 14 Tage nach positivem Test/Symptombeginn
  • Ohne Maske: Aufenthalt im Nahfeld <1,5m und >10 min, Gespräch im Nahfeld unabhängig von der Dauer
  • Kontakt mit Sekreten aus dem Respirationstrakt
  • >10 Minuten Aufenthalt im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Aerosolkonzentration
  • Sie sind von Quarantäne-Maßnahmen befreit und müssen nicht zu Hause bleiben.
  • Andere Haushaltsmitglieder können ebenfalls zur Arbeit, zur Schule oder in die Kita gehen.
  • Sie müssen dennoch Ihre privaten und beruflichen Kontakte auf ein Minimum reduzieren. Unvermeidliche Kontakte nur unter Mund-Nasen-Schutz, Abstand und Lüftung (AHA + L).
  • Achten Sie auf Symptome bis Tag 20 nach dem letzten Kontakt zum Positivfall (Halsschmerzen, Husten, Schnupfen, Fieber, Durchfall, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Veränderung des Geruchs- und Geschmackssinns). Symptome müssen mittels PCR abgeklärt werden.
  • Bei Symptomen begeben Sie sich sofort in Quarantäne.

Achtung! In einem Ausbruchsgeschehen müssen sich ggf. auch geimpfte bzw. genesene Kontaktpersonen testen lassen. Befolgen Sie die Anweisungen des lokalen Gesundheitsamtes.

Wenn Sie Symptome entwickeln, rufen Sie Ihren Hausarzt oder den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst an: 116 117. Es wird ein Abstrich zur PCR-Untersuchung veranlasst.

Bei lebensbedrohlichen Zuständen wählen Sie den Notruf: 112. Weisen Sie dabei auf den Status als Kontaktperson hin.

Verdienstausfall bei Quarantäne:

Erwerbstätige, die durch Quarantänesituationen Verdienstausfall erleiden, können eine Entschädigung nach § 56 IfSG erhalten. Alle Informationen einschließlich des Online-Antragsformulars finden Sie unter: https://ifsg-online.de. Zuständig ist das LAGuS, Versorgungsamt Schwerin.

Landesamt für Gesundheit und Soziales                                                                                    Verband der Ärzte im ÖGD MV

 

 

Sie sind eine enge Kontaktperson eines COVID-19-Falls und sind nicht oder unvollständig geimpft bzw. nicht genesen.

  • Als enge Kontaktperson gilt:
  • Kontakt ab 2 Tage vor bis 14 Tage nach positivem Test/Symptombeginn
  • Ohne Maske: Aufenthalt im Nahfeld <1,5m und >10 min, Gespräch im Nahfeld unabhängig von der Dauer, Kontakt mit Sekreten aus dem Respirationstrakt
  • >10 Minuten Aufenthalt im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Aerosolkonzentration
  • In der Regel werden Sie von der positiv getesteten Person über Ihren Status als enge Kontaktperson informiert. Die Information kann auch über Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kitas etc.) erfolgen. Das lokale Gesundheitsamt nimmt nur noch in Ausnahmefällen Kontakt zu ihnen auf.
  • Für die Unterbrechung von Infektionsketten ist es dringend empfohlen, sich als enge Kontaktperson auch ohne behördliche Anordnung abzusondern. Ist eine entsprechende Allgemeinverfügung im jeweiligen Landkreis erlassen, sind Sie hingegen verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben.
  • Die Quarantäne dauert volle 10 Tage nach dem letzten engen Kontakt mit dem/der Infizierten. Ein Test am Ende ist nicht notwendig, sofern bei Ihnen keine Symptome auftreten.
  • Achten Sie auf Symptome bis Tag 20 nach dem letzten Kontakt zum Positivfall (Halsschmerzen, Husten, Schnupfen, Fieber, Durchfall, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Veränderung des Geruchs- und Geschmackssinns). Symptome müssen mittels PCR-Test abgeklärt werden.
  • Halten Sie in Ihrem Haushalt möglichst eine zeitliche und räumliche Trennung von anderen Haushaltsmitgliedern ein.
  • Die Quarantäne kann verkürzt werden, wenn frühestens nach Ablauf des 5. Tages nach dem letzten Kontakt mit dem/der Infizierten ein PCR-Test beim Hausarzt oder im Testzentrum gemacht wird und ein negatives Ergebnis vorliegt.

ODER:

  • Die Quarantäne kann verkürzt werden, wenn frühestens nach Ablauf des 7. Tages nach dem letzten Kontakt mit dem/der Infizierten ein Schnelltest (kein Selbsttest) in einer qualifizierten Teststelle gemacht wird und dieser Test negativ ist.
  • Das negative Testergebnis bewahren Sie bitte auf und legen esggf. dem Arbeitgeber vor; nur auf Anforderung ist es dem Gesundheitsamt vorzulegen.
  • Keine Verkürzung der Quarantäne bei Tätigkeit im medizinischen oder pflegerischen Bereich mit direktem Patientenkontakt.

Wenn Sie Symptome entwickeln, rufen Sie Ihren Hausarzt oder den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst an: 116 117. Bei lebensbedrohlichen Zuständen wählen Sie den Notruf: 112. Weisen Sie dabei auf den Status als Kontaktperson hin.

Verdienstausfall bei Quarantäne:

Erwerbstätige, die durch Quarantänesituationen Verdienstausfall erleiden, können eine Entschädigung nach § 56 IfSG erhalten. Alle Informationen einschließlich des Online-Antragsformulars finden Sie unter: https://ifsg-online.de. Zuständig ist das LAGuS, Versorgungsamt Schwerin.

Landesamt für Gesundheit und Soziales                                                                                       Verband der Ärzte im ÖGD MV