Merkblatt für Kontaktpersonen

Sie sind eine enge Kontaktperson eines COVID-19-Falls und sind vollständig geimpft bzw. genesen.

  • Als enge Kontaktperson gilt:
  • Kontakt ab 2 Tage vor bis 14 Tage nach positivem Test/Symptombeginn
  • Ohne Maske: Aufenthalt im Nahfeld <1,5m und >10 min, Gespräch im Nahfeld unabhängig von der Dauer
  • Kontakt mit Sekreten aus dem Respirationstrakt
  • >10 Minuten Aufenthalt im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Aerosolkonzentration
  • Sie sind von Quarantäne-Maßnahmen befreit und müssen nicht zu Hause bleiben.
  • Andere Haushaltsmitglieder können ebenfalls zur Arbeit, zur Schule oder in die Kita gehen.
  • Sie müssen dennoch Ihre privaten und beruflichen Kontakte auf ein Minimum reduzieren. Unvermeidliche Kontakte nur unter Mund-Nasen-Schutz, Abstand und Lüftung (AHA + L).
  • Achten Sie auf Symptome bis Tag 20 nach dem letzten Kontakt zum Positivfall (Halsschmerzen, Husten, Schnupfen, Fieber, Durchfall, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Veränderung des Geruchs- und Geschmackssinns). Symptome müssen mittels PCR abgeklärt werden.
  • Bei Symptomen begeben Sie sich sofort in Quarantäne.

Achtung! In einem Ausbruchsgeschehen müssen sich ggf. auch geimpfte bzw. genesene Kontaktpersonen testen lassen. Befolgen Sie die Anweisungen des lokalen Gesundheitsamtes.

Wenn Sie Symptome entwickeln, rufen Sie Ihren Hausarzt oder den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst an: 116 117. Es wird ein Abstrich zur PCR-Untersuchung veranlasst.

Bei lebensbedrohlichen Zuständen wählen Sie den Notruf: 112. Weisen Sie dabei auf den Status als Kontaktperson hin.

Verdienstausfall bei Quarantäne:

Erwerbstätige, die durch Quarantänesituationen Verdienstausfall erleiden, können eine Entschädigung nach § 56 IfSG erhalten. Alle Informationen einschließlich des Online-Antragsformulars finden Sie unter: https://ifsg-online.de. Zuständig ist das LAGuS, Versorgungsamt Schwerin.

Landesamt für Gesundheit und Soziales                                                                                    Verband der Ärzte im ÖGD MV

 

 

Sie sind eine enge Kontaktperson eines COVID-19-Falls und sind nicht oder unvollständig geimpft bzw. nicht genesen.

  • Als enge Kontaktperson gilt:
  • Kontakt ab 2 Tage vor bis 14 Tage nach positivem Test/Symptombeginn
  • Ohne Maske: Aufenthalt im Nahfeld <1,5m und >10 min, Gespräch im Nahfeld unabhängig von der Dauer, Kontakt mit Sekreten aus dem Respirationstrakt
  • >10 Minuten Aufenthalt im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Aerosolkonzentration
  • In der Regel werden Sie von der positiv getesteten Person über Ihren Status als enge Kontaktperson informiert. Die Information kann auch über Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kitas etc.) erfolgen. Das lokale Gesundheitsamt nimmt nur noch in Ausnahmefällen Kontakt zu ihnen auf.
  • Für die Unterbrechung von Infektionsketten ist es dringend empfohlen, sich als enge Kontaktperson auch ohne behördliche Anordnung abzusondern. Ist eine entsprechende Allgemeinverfügung im jeweiligen Landkreis erlassen, sind Sie hingegen verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben.
  • Die Quarantäne dauert volle 10 Tage nach dem letzten engen Kontakt mit dem/der Infizierten. Ein Test am Ende ist nicht notwendig, sofern bei Ihnen keine Symptome auftreten.
  • Achten Sie auf Symptome bis Tag 20 nach dem letzten Kontakt zum Positivfall (Halsschmerzen, Husten, Schnupfen, Fieber, Durchfall, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Veränderung des Geruchs- und Geschmackssinns). Symptome müssen mittels PCR-Test abgeklärt werden.
  • Halten Sie in Ihrem Haushalt möglichst eine zeitliche und räumliche Trennung von anderen Haushaltsmitgliedern ein.
  • Die Quarantäne kann verkürzt werden, wenn frühestens nach Ablauf des 5. Tages nach dem letzten Kontakt mit dem/der Infizierten ein PCR-Test beim Hausarzt oder im Testzentrum gemacht wird und ein negatives Ergebnis vorliegt.

ODER:

  • Die Quarantäne kann verkürzt werden, wenn frühestens nach Ablauf des 7. Tages nach dem letzten Kontakt mit dem/der Infizierten ein Schnelltest (kein Selbsttest) in einer qualifizierten Teststelle gemacht wird und dieser Test negativ ist.
  • Das negative Testergebnis bewahren Sie bitte auf und legen esggf. dem Arbeitgeber vor; nur auf Anforderung ist es dem Gesundheitsamt vorzulegen.
  • Keine Verkürzung der Quarantäne bei Tätigkeit im medizinischen oder pflegerischen Bereich mit direktem Patientenkontakt.

Wenn Sie Symptome entwickeln, rufen Sie Ihren Hausarzt oder den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst an: 116 117. Bei lebensbedrohlichen Zuständen wählen Sie den Notruf: 112. Weisen Sie dabei auf den Status als Kontaktperson hin.

Verdienstausfall bei Quarantäne:

Erwerbstätige, die durch Quarantänesituationen Verdienstausfall erleiden, können eine Entschädigung nach § 56 IfSG erhalten. Alle Informationen einschließlich des Online-Antragsformulars finden Sie unter: https://ifsg-online.de. Zuständig ist das LAGuS, Versorgungsamt Schwerin.

Landesamt für Gesundheit und Soziales                                                                                       Verband der Ärzte im ÖGD MV

Merkblatt für Infizierte

Bei Ihnen wurde eine

SARS-CoV-2-Infektion festgestellt.

  • Sie müssen zu Hause bleiben und dürfen keinen Besuch empfangen (häusliche Isolierung).
  • Halten Sie in Ihrem Haushalt möglichst eine zeitliche und räumliche Trennung zu anderen Haushaltsmitgliedern ein.
  • Die Isolierung endet in der Regel mit Ablauf des 14. Tages nach erstem positiven PCR-Test oder Symptombeginn. Das lokale Gesundheitsamt beendet die Isolierung.
  • Wenn Sie geimpft sind und keine Symptome haben, besteht die Möglichkeit, dass Sie nach einer erneuten PCR-Untersuchung frühzeitig aus der Isolierung entlassen werden. Die zweite PCR-Untersuchung erfolgt nach frühestens 5 Tagen. Das lokale Gesundheitsamt entscheidet über die Entlassung aus der Isolierung.
  • Sie sind dafür verantwortlich, unverzüglich alle Ihre engen Kontaktpersonen im privaten und beruflichen Umfeld zu informieren. Erstellen Sie für Nachfragen eine Liste der engen Kontaktpersonen.
  • Als enge Kontaktperson gilt:
  • Kontakt ab 2 Tage vor bis 14 Tage nach positivem Test/Symptombeginn
  • Ohne Maske: Aufenthalt im Nahfeld <1,5m und >10 min, Gespräch im Nahfeld unabhängig von der Dauer
  • Kontakt mit Sekreten aus dem Respirationstrakt
  • >10 Minuten Aufenthalt im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Aerosolkonzentration
  • Weisen Sie die Kontaktpersonen darauf hin, dass das lokale Gesundheitsamt nur noch in Ausnahmefällen Kontakt aufnehmen wird. Die Einhaltung von Absonderungsmaßnahmen ist notwendig, um Infektionsketten zu unterbrechen!

Wenn Sie Symptome entwickeln oder sich Ihre Symptome verschlechtern, rufen Sie Ihren Hausarzt oder den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst an: 116 117. Informieren Sie medizinisches Personal über Ihren positiven Test. Bei lebensbedrohlichen Zuständen wählen Sie den Notruf: 112.

Verdienstausfall bei Quarantäne:

Erwerbstätige, die durch Quarantänesituationen Verdienstausfall erleiden, können eine Entschädigung nach § 56 IfSG erhalten. Alle Informationen einschließlich des Online-Antragsformulars finden Sie unter: https://ifsg-online.de. Zuständig ist das LAGuS, Versorgungsamt Schwerin.

Landesamt für Gesundheit und Soziales                                                                                    Verband der Ärzte im ÖGD MV