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Am 28.06.2023 trafen sich Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4, um sich beim Schach zu verbessern und besondere Züge des Spiels erstmals auszuprobieren. Alle spielten konzentriert und mit viel Spaß an den verschiedenen Schachbrettern.
Am 28.06.2023 trafen sich Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4, um sich beim Schach zu verbessern und besondere Züge des Spiels erstmals auszuprobieren. Alle spielten konzentriert und mit viel Spaß an den verschiedenen Schachbrettern.
Am 29. Juni fand an der Grundschule Am Papenberg das Happy Day Sommerfest statt. Da dieses als Ersatzveranstaltung für das Corona bedingt ausgefallene Faschingsfest geplant wurde, waren Kostüme erwünscht. So kamen die Kinder mit den schönsten Verkleidungen in die Schule. Der Tag begann für alle Schülerinnen und Schüler mit dem Programm „Happy Day“ in der Pausenhalle. Dort wurde gemeinsam getanzt, gelacht und gespielt. Doch damit war der Tag noch lange nicht beendet. Nach dem Programm hatten alle Kinder die Möglichkeit, verschiedene Stationen im Schulgebäude und auf dem Schulhof zu besuchen. So konnten sie unter anderem ihre Talente beim Fußball-Zielschießen zeigen, sich schminken lassen oder am Glücksrad drehen. Zeitgleich veranstalteten die Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen einen Flohmarkt für alle. Außerdem gab es auf dem Schulhof ein Standesamt, eine Hüpfburg und viele weitere tolle Attraktionen. Für alle Schleckermäulchen standen ein Eiswagen, eine Popcorn- und Zuckerwattemaschine bereit. Ein Dank geht an dieser Stelle an die Stadt Waren (Müritz), welche für jedes Kind ein Eis gesponsert hatte, an das Autohaus Multhaup für das Bereitstellen der Popcornmaschine sowie an die Erzieherinnen des Hortzentrums Waren/Ost und natürlich an die Eltern für die tatkräftige Unterstützung.
Leitsatz: „Unveränderte Regeln bei unveränderter Infektionslage“
Vorgehensweise:
kein „Hotspot“ | „Hotspot“ | |
Maskenpflicht | keine | besteht in der Schule (aber nicht am Platz) |
Testverhalten | anlassbezogene Testpflicht | 2-mal wöchentlich Tests ohne AnlassSchüler- und Fahrausweis gilt als Testnachweis außerhalb der Schule |
Reiserückkehrer- bescheinigung | keine | keine |
definierte Gruppen | keine | keine |
Die Schulleitung
Auf Grundlage der 1. Änderungsverordnung zur 6. Schul-Corona-Verordnung gelten ab sofort folgende Hinweise:
1. Maskenpflicht
Zurzeit besteht keine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Schule.
2. Testpflicht
Es wird von der regelmäßigen anlasslosen Testpflicht zu einer anlassbezogenen Testpflicht in die Häuslichkeit gewechselt.
Unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus muss sich niemand mehr regelmäßig ohne Symptome testen.
Nur bei auftretenden Symptomen findet die Testung ausschließlich in der Häuslichkeit oder in offiziellen Testzentren statt.
Eine Testung in der Schule kann bei plötzlich auftretenden Symptomen während des Schultages erfolgen.
Werden Tests für die Häuslichkeit benötigt, wenden sich die Eltern an die Klassenleiter.
Die Schulleitung