Schachprojekt

Am 28.06.2023 trafen sich Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4, um sich beim Schach zu verbessern und besondere Züge des Spiels erstmals auszuprobieren. Alle spielten konzentriert und mit viel Spaß an den verschiedenen Schachbrettern.

Happy Day – Ein kunterbuntes Sommerfest

Am 29. Juni fand an der Grundschule Am Papenberg das Happy Day Sommerfest statt. Da dieses als Ersatzveranstaltung für das Corona bedingt ausgefallene Faschingsfest geplant wurde, waren Kostüme erwünscht. So kamen die Kinder mit den schönsten Verkleidungen in die Schule. Der Tag begann für alle Schülerinnen und Schüler mit dem Programm „Happy Day“ in der Pausenhalle. Dort wurde gemeinsam getanzt, gelacht und gespielt. Doch damit war der Tag noch lange nicht beendet. Nach dem Programm hatten alle Kinder die Möglichkeit, verschiedene Stationen im Schulgebäude und auf dem Schulhof zu besuchen. So konnten sie unter anderem ihre Talente beim Fußball-Zielschießen zeigen, sich schminken lassen oder am Glücksrad drehen. Zeitgleich veranstalteten die Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen einen Flohmarkt für alle. Außerdem gab es auf dem Schulhof ein Standesamt, eine Hüpfburg und viele weitere tolle Attraktionen. Für alle Schleckermäulchen standen ein Eiswagen, eine Popcorn- und Zuckerwattemaschine bereit. Ein Dank geht an dieser Stelle an die Stadt Waren (Müritz), welche für jedes Kind ein Eis gesponsert hatte, an das Autohaus Multhaup für das Bereitstellen der Popcornmaschine sowie an die Erzieherinnen des Hortzentrums Waren/Ost und natürlich an die Eltern für die tatkräftige Unterstützung.

Schutzmaßnahmen nach den Sommerferien

Leitsatz: „Unveränderte Regeln bei unveränderter Infektionslage“

  • Auch nach den Sommerferien bleibt es bei der Gliederung der Schul-Corona-Verordnung in Basismaßnahmen, „Hotspotregeln“ und sonstige Regelungen.
  • Änderungen erfolgen nur, wenn diese aus epidemiologischen Gründen notwendig und aus infektionsrechtlichen Gründen möglich sind.

Vorgehensweise:

 kein „Hotspot“„Hotspot“
Maskenpflichtkeinebesteht in der Schule  (aber nicht am Platz)
Testverhaltenanlassbezogene Testpflicht2-mal wöchentlich Tests ohne AnlassSchüler- und Fahrausweis gilt als Testnachweis außerhalb der Schule  
Reiserückkehrer- bescheinigungkeinekeine
definierte Gruppenkeinekeine
  • Die Schul-Corona-Verordnung sieht keine Testpflicht für die Ferien vor.
  • In der letzten Unterrichtswoche erhält jede/r SuS 10 Selbsttests mit in die Ferien, um größtmögliche Sicherheit vor, während und nach Reisen zu gewährleisten.
  • Besuchen die SuS den Ferienhort, werden sie dort mit Selbsttests versorgt, wenn es notwendig sein sollte.

Die Schulleitung