Information zur Test- und Maskenpflicht – 28.04.2022

Auf Grundlage der 1. Änderungsverordnung zur 6. Schul-Corona-Verordnung gelten ab sofort folgende Hinweise:

1. Maskenpflicht

Zurzeit besteht keine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Schule.

2. Testpflicht

Es wird von der regelmäßigen anlasslosen Testpflicht zu einer anlassbezogenen Testpflicht in die Häuslichkeit gewechselt.

Unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus muss sich niemand mehr regelmäßig ohne Symptome testen.

Nur bei auftretenden Symptomen findet die Testung ausschließlich in der Häuslichkeit oder in offiziellen Testzentren statt.

Eine Testung in der Schule kann bei plötzlich auftretenden Symptomen während des Schultages erfolgen.

Werden Tests für die Häuslichkeit benötigt, wenden sich die Eltern an die Klassenleiter.

Die Schulleitung