WICHTIG!!!
Neu ab 11. Januar 2021:
Die Schul-Corona-Verordnung vom 3. November 2020, die zuletzt durch die Verordnung vom 8. Januar 2021 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Ab 11. Januar 2021 besteht auch für Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufen 1 bis 4 besuchen, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule.
Schulorganisation im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ab 13. Januar 2021:
https://www.regierung-mv.de/Aktuell/?id=166954&processor=processor.sa.pressemitteilung
Unabkömmlichkeitserklärung-Selbständige
Unabkömmlichkeitserklärung-Beschäftigte
Die Schulleitung